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Nahaufnahme eines Wasserzähler

Hinweise zu Gartenwasserzählern in Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie

Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der Corona-Pandemie ist es uns derzeit nicht möglich, Vor-Ort-Besichtigungen zur Überprüfung der Einbausituation durchzuführen und die betreffenden Zähler zu verplomben. Daher bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass wir hinsichtlich der Abzugszähler für die Gartenbewässerung vorrübergehend nur widerrufliche Anerkennungen unter Vorbehalt aussprechen können.

Um den betreffenden Zähler auf Ihrem Grundstück bzw. in Ihrem Gebäude wie vorbeschrieben aner-kennen zu können, benötigen wir von Ihnen jedoch folgende Angaben sowie Dokumentationen:

1.  Angaben zum Eigentümer sowie zum betreffenden Grundstück, auf dem sich der Abzugszähler befindet bzw. eingebaut werden soll:

  1. Name und Anschrift des Grundstückseigentümers sowie die entsprechenden Kontaktdaten (Te-lefon, Mobil und sofern vorhanden Email-Adresse)
  2. Kundennummer von der Stadtwerke Waldbröl GmbH (SWW) für den Bereich Schmutzwasserentsorgung (ggf. eine Kopie der letzten Abrechnung beifügen)
  3. Lage des Grundstückes (Straße und Hausnummer)
  4. Skizze vom Gebäude mit Darstellung des Leitungsverlaufs sowie der Bezeichnung des Einbauor-tes in der betreffenden Geschossebene mit Angabe der Raumbezeichnung (wie z.B. Hauswirtschaftsraum, Garage, Außenbereich usw.)
  5. Angaben hinsichtlich der Frostsicherheit des Zählers (im Außenbereich grundsätzlich erforderlich!)

2.  Aussagekräftige Fotos (möglichst mit Datumsangabe) vom eingebauten Zähler. In der Regel sind hierfür 4 bis 5 Fotos ausreichend. Auf den Fotos müssen folgende Angaben bzw. örtliche Gegebenheiten erkennbar sein:

  1. Daten zum Zähler: Zählernummer, Eichdatum/Kennzeichnung der CE-Erklärung und aktueller Zählerstand
  2. Bauart des Zählers (wie z.B. Strang- oder Zapfhahnzähler) mit der erkennbaren Möglichkeit zur Verplombung
  3. Einbauort des Zählers mit erkennbarer Wand- bzw. Rauminstallation. Es werden weitere Fotos vom Leitungsverlauf in denjenigen Fällen benötigt, in denen Zähler zwischen zu- und wegfüh-rende Leitungen verbaut sind.
  4. Wasserentnahmestelle (Zapfstelle)

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine von uns ausgesprochene vorläufige Anerkennung jedoch nur solange gültig ist, bis der betreffende Abzugszähler auf Ihrem Grundstück durch einen Mitarbeiter der SWW besichtigt und verplombt wird. Dieser Zeitpunkt ist jedoch aus den vorgenann-ten Gründen gegenwärtig noch nicht absehbar. Sobald unsererseits wieder reguläre Außendienst-termine zur Prüfung und Verplombung wahrgenommen werden können, werden wir zwecks Termin-vereinbarung auf Sie zukommen.

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass von uns Abzugs-zähler nur dann anerkannt werden können, wenn sich im unmittelbaren Bereich der Wasserentnah-me-/Zapfstelle keine Ausgussbecken sowie Verbraucher wie z.B. Waschmaschine, Spülmaschine usw., welche an die häusliche Abwasserleitung angeschlossen sind, befinden.

Sofern Sie hierzu weitere Informationen benötigen oder noch Fragen haben sollten, stehen Ihnen die Mitarbeiter(innen) der Stadtwerke Waldbröl GmbH gerne zur Verfügung.

Stand: 11. Mai 2020

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