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Ein Mann liest einen Artikel auf einem Tablet

Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020

Sehr geehrte Kunden der Stadt Waldbröl,

sicher haben Sie bereits durch die Presse erfahren, dass aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 1. Juli 2020 die Sätze für die Umsatzsteuer (bis zum 31.12.2020) reduziert werden.

Die Senkung betrifft bei den Stadtwerken Waldbröl GmbH die Umsatzsteuer der Trinkwassergebühr von 7 % auf 5 %. Selbstverständlich geben wir diese Entlastung an Sie weiter. Die Gebühren für Abwasser sind nicht mit Umsatzsteuer belastet. Hier gibt es somit auch keine Änderungen.

Laut Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen ist bei Strom, Gas, Wärme oder Wasser in der Regel entscheidend, wann die Ablesung erfolgt. Der dann geltende Umsatzsteuersatz ist für den gesamten Abrechnungszeitraum anzuwenden.

Dies bedeutet, dass der reduzierte Umsatzsteuersatz von 5 % für das gesamte Jahr 2020 gilt, wenn Sie Ihre Zählerstände pünktlich bis zum 31. Dezember 2020 für die Jahresverbrauchsabrechnung ablesen.

Die Senkung der Umsatzsteuer führt dazu, dass sich die Bruttopreise ändern, die Sie im Jahr 2020 zahlen werden. Um diese Auswirkungen besser erkennbar zu machen, haben wir Beispielrechnungen für Sie erstellt.

Verbrauch 80 m³ / 1 WE 120 m³ / 1WE 160 m³ / 2WE 190 m³ / 3WE 220 m³ / 4WE
Arbeitspreis pro m³ bei 7 % MwSt 1,64 € 1,64 € 1,64 € 1,64 € 1,64 €
nach Verbrauch 131,20 € 196,80 € 262,40 € 311,60 € 360,80 €
Wohneinheitspauschale jährlich 178,36 € 178,36 € 198,57 € 235,65 € 261,85 €
Gesamtkosten 7 % MwSt 309,56 € 375,16 € 460,97 € 547,25 € 622,65 €
Arbeitspreis pro m³ bei 5 % MwSt 1,60 € 1,60 € 1,60 € 1,60 € 1,60 €
nach Verbrauch 128,00 € 192,80 € 256,40 € 304,00 € 352,80 €
Wohneinheitspauschale jährlich 175,02 € 175,02 € 194,86 € 231,24 € 256,96 €
Gesamtkosten 5 % MwSt 303,02 € 367,02 € 450,86 € 535,24 € 608,96 €

Schnell werden Sie erkennen, dass es sich bei diesen Ersparnissen – im Vergleich zu den Gesamtkosten – um nicht allzu große Beträge handelt.

Um den Verwaltungsaufwand und die internen Kosten so gering wie möglich zu halten, haben wir dazu entschlossen die bisherigen Abschläge beizubehalten. Somit müssen Sie keine Anpassungen an bestehenden Daueraufträgen vornehmen.

Selbstverständlich kommt Ihnen die Senkung der Umsatzsteuer dann aber bei der Jahresabrechnung in voller Höhe zu Gute!

Mit der Jahresverbrauchsabrechnung werden wir die komplette von Ihnen im Jahr 2020 abgenommene Menge Wasser mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz abrechnen. 

Noch ein wichtiger Hinweis für unsere vorsteuerabzugsberechtigten Gewerbekunden: 

ln den Abschlägen ab dem Monat Juli 2020 sind nur noch 5 % (Wasser) Umsatzsteuer enthalten. Die Höhe des Bruttoabschlages wird jedoch beibehalten. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Ihren Steuermeldungen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine geänderte Abschlagsmitteilung.

Wir wünschen Ihnen alles Gute in diesen schwierigen Zeiten. Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie uns vorzugsweise telefonisch unter 02291 – 9268 0 oder per E-Mail unter  erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Stadtwerke Waldbröl GmbH

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