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Aktuelles von Ihren Stadtwerken

Transparenz ist uns wichtig! Hier versorgen wir Sie mit aktuellen Informationen rund um die Arbeit der Stadtwerke und halten Sie über Veränderungen, Termine und Meldefristen auf dem Laufenden. Aktuelle Stellenausschreibungen und Hinweise zur Initiativbewerbung finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Arbeitsstelle bei den Stadtwerken Waldbröl GmbH

Steuerfachangestellte(n) / Bilanzbuchhalter(in) (m/w/d)

27. September 2020
Die Stadtwerke Waldbröl GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n qualifizierten Steuerfachangestellte(n) / Bilanzbuchhalter(in) (m/w/d) zur Unterstützung unserer Debitorenbuchhaltung.  Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Stunden / Woche. Die Vergütung dieser Stelle ist – je nach fachlichen und persönlichen Voraussetzungen – in Anlehnung an die TVÖD (Bereich VKA) bewertet. 
Ein Mann liest einen Artikel auf einem Tablet

Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020

4. August 2020
Sehr geehrte Kunden der Stadt Waldbröl, sicher haben Sie bereits durch die Presse erfahren, dass aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 1. Juli 2020 die Sätze für die Umsatzsteuer (bis zum 31.12.2020) reduziert werden. Die Senkung betrifft bei den Stadtwerken Waldbröl GmbH die Umsatzsteuer der Trinkwassergebühr von 7 % auf 5 %. Selbstverständlich geben wir diese Entlastung an […]
Ein Mann liest einen Artikel auf einem Tablet

Aktueller Hinweis

26. Mai 2020
Sehr geehrte Kunden,  ab Dienstag, dem 02.06.2020 sind vor Ort Termine nach vorheriger Absprache wieder möglich. Es besteht die Pflicht eine Mund-Nasenschutzmaske zu tragen. Wir bitten Sie jedoch für Ihre Anliegen, dort wo es möglich ist, weiterhin überwiegend Telefon, Fax und E-Mail zu nutzen. Hierfür und auch für Terminvereinbarungen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Zentrale 02291 […]
Nahaufnahme eines Wasserzähler

Hinweise zu Gartenwasserzählern in Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie

12. Mai 2020
Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der Corona-Pandemie ist es uns derzeit nicht möglich, Vor-Ort-Besichtigungen zur Überprüfung der Einbausituation durchzuführen und die betreffenden Zähler zu verplomben. Daher bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass wir hinsichtlich der Abzugszähler für die Gartenbewässerung vorrübergehend nur widerrufliche Anerkennungen unter Vorbehalt aussprechen können.
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